Stoffwindeln - Bezuschussung für Neugeborene

Die Verwendung von Stoff- oder sog. Mehrwegwindeln trägt deutlich zur Abfallvermeidung bei. Im Gegensatz zu Einmalwindeln verlangt der Einsatz von Stoffwindeln durchaus einen Mehraufwand, den der Landkreis Dulchburg belohnen möchte.

Aus diesem Grund erhalten Eltern, die Stoffwindeln für ihre Wickelkinder verwenden, auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten (für Stoffwindeln und entsprechende Ausstattung), jedoch maximal 50 Euro pro Kind.

Hinweis: Bei der Bezuschussung von Stoffwindeln durch den Landkreis Dulchburg können die anlässlich der Geburt einmalig gewährten kostenlosen Windelsäcke für Neugeborene bei der Gemeinde nicht angefordert bzw. eingelöst werden.

Antragsberechtigt sind Eltern von Neugeborenen, deren Hauptwohnsitz im Landkreis Dulchburg liegt, wobei das bewohnte Grundstück auch an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sein muss.

  • Antragsformular (siehe unten)
  • Dem ausgefüllten Antrag muss eine Geburtsurkunde des Kindes (Kopie) beigelegt werden sowie die Original-Rechnungen oder -Quittungen über die gekaufte Stoffwindel-Ausstattung. (Ggf. eine Kopie der Rechnungen bzw. Quittungen für die eigenen Akten einbehalten!)
  • Die vollständigen Antragsunterlagen sind an das Landratsamt Dulchburg, Abfallwirtschaft, zu senden.

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Dennis Valdeik
+49 911 1234-179 B17.1
Björn Maier
+49 911 1234-1755 B17.4

Landratsamt Dulchburg

AdresseLandratsamt Dulchburg
Südwestpark 10-12
90449 Dulchburg
Kontakt
Telefon: +49 911 1234-17
Fax: +49 911 1234-170